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   BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 14.95   

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BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 14.95 (https://dejure.org/1996,666)
BVerwG, Entscheidung vom 12.12.1996 - 4 C 14.95 (https://dejure.org/1996,666)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Dezember 1996 - 4 C 14.95 (https://dejure.org/1996,666)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Auf Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses gerichtete Klage - Prozessuale Erledigung eines Planfeststellungsbeschlusses - Beseitigung von Abwägungsfehlern durch die Behörde mittels Erlass eines neuen Planfeststellungsbeschlusses - Nichtigkeit eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FStrG § 17; GG Art. 28 Abs. 2
    Fernstraßenrecht - Klagebefugnis einer Gemeinde bei Beeinträchtigung landwirtschaftlicher oder gewerblicher Betriebe durch ein Vorhaben der Fachplanung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1997, 256
  • NVwZ 1997, 304
  • NVwZ 1997, 904
  • NJ 1997, 380
  • DVBl 1997, 729 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 01.07.1988 - 4 C 49.86

    Anspruch einer Gemeinde auf Ergänzung eines Planfeststellungsbeschlusses nach dem

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 14.95
    Für diese Formulierung bezieht sich der genannte Beschluß auf das Urteil vom 1. Juli 1988 - BVerwG 4 C 49.86 - (BVerwGE 80, 7).

    Der Senat hält an der im Urteil vom 1. Juli 1988 (a.a.O.) geäußerten Auffassung fest; soweit dem Beschluß vom 31. Oktober 1990 - BVerwG 4 C 25.90 - eine hiervon abweichende Auffassung zu entnehmen ist, wird diese nicht aufrechterhalten.

  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 40.86

    Raumplanungshoheit

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 14.95
    Unter diesem Gesichtspunkt können sich die Gemeinden gegen eine Fachplanung auf ihrem Gebiet wehren, wenn eine eigene hinreichend bestimmte Planung nachhaltig gestört wird oder wenn das Vorhaben wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren Planung der Gemeinde entzieht (vgl. Urteil vom 16. Dezember 1988 - BVerwG 4 C 40.86 - BVerwGE 81, 95 [BVerwG 16.12.1988 - 4 C 40/86] m.w.N.).
  • BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 36.86

    Interkommunales Abstimmungsgebot bei einem Schlachthofvorhaben im Grenzgebiet

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 14.95
    Es entspricht vielmehr der Linie der bisherigen Rechtsprechung, daß einer Gemeinde nicht deshalb "wehrfähige" Rechte zukommen, weil der Allgemeinheit oder einzelnen Privatpersonen ein Schaden droht (vgl. z.B. Urteil vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 4 C 36.86 - BVerwGE 84, 209 [BVerwG 15.12.1989 - 4 C 36/86]).
  • BVerwG, 26.06.1990 - 4 B 61.90

    Sofortige Vollziehung - Interessenabwägung - Planfeststellungsbeschluss -

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 14.95
    Auf die Beschwerde der Gemeinden H. und S. und einiger privater Kläger ließ das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluß vom 26. Juni 1990 - BVerwG 4 B 61.90 - (NVwZ 1991, 159) die Revision zu.
  • BVerwG, 24.11.1994 - 7 C 25.93

    Abfallrecht: Anspruch privater Vorhabenträger auf fehlerfreie Ermessensausübung

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 14.95
    Insoweit können die Klägerinnen - wie private Eigentümer auch - rügen, ihre Nutzungsinteressen seien nicht oder nicht mit dem ihnen gebührenden Gewicht in die Abwägung eingestellt worden (vgl. z.B. Urteil vom 24. November 1994 - BVerwG 7 C 25.93 - BVerwGE 97, 143 [BVerwG 24.11.1994 - 7 C 25/93]).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94

    Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 14.95
    Die Klägerinnen können deshalb gegen den Planfeststellungsbeschluß nicht mit Erfolg vorbringen, die Lärm- oder Luftbelastung werde zunehmen oder das Vorhaben widerspreche den Belangen des Umweltschutzes (vgl. grundlegend Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 26.94 - zur Aufnahme in die Entscheidungssammlung vorgesehen = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 114).
  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 29.94

    Klagen gegen Autobahn A 7 im wesentlichen erfolglos

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 14.95
    Das hat der Senat in dem Urteil vom 12. Dezember 1996 - BVerwG 4 C 29.94 - die privaten Kläger betreffend - näher ausgeführt.
  • VGH Bayern, 19.02.2014 - 8 A 11.40040

    3. Start- und Landebahn des Flughafens München

    Diese vermittelt einer Gemeinde nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der erkennende Senat auch für das Landesrecht anschließt, eine wehrfähige, in die fachplanerische Abwägung einzubeziehende Rechtsposition gegen fremde Fachplanungen auf dem eigenen Gemeindegebiet, wenn das betreffende Vorhaben nachhaltig eine (hinreichend) bestimmte (konkrete) Planung der Gemeinde stört oder wegen seiner Großräumigkeit wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren gemeindlichen Planung entzieht (vgl. BVerwG, B. v. 28.2.2013 - 7 VR 13/12 - juris Rn. 23 m.w.N.) oder kommunale Einrichtungen erheblich beeinträchtigt (vgl. BVerwG, U.v. 6.11.2013 - 9 A 9.12 - NuR 2014, 277; B.v. 26.9.2013 - 4 VR 1/13 - juris Rn. 49; U.v. 30.5.2012 - 9 A 35/10 - NVwZ 2013, 147 Rn. 35 m.w.N.; U.v. 27.3.1992 - 7 C 18.91 - BVerwGE 90, 96/100 m.w.N.; vgl. auch B.v. 5.11.2002 - 9 VR 14/02 - juris Rn. 6 m.w.N.; U.v. 12.12.1996 - 4 C 14/95 - BayVBl 1997, 571/572).

    Die Wirtschaftsstruktur einer Gemeinde wird nämlich von vielfältigen Faktoren bestimmt und beeinflusst, die jedenfalls nicht sämtlich speziell dem Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde zugeordnet sind (vgl. BVerwG, U.v. 26.2.1999 - 4 A 47/96 - juris Rn. 40; U.v. 12.12.1996 - 4 C 14/95 - BayVBl 1997, 571/572 m.w.N).

  • BVerwG, 18.07.2013 - 7 A 4.12

    Planfeststellung; Netzausbau; Netzentwicklungsplan; Netzregion;

    Unabhängig von dem fehlenden verfassungsrechtlichen Eigentumsschutz können sich die Klägerinnen zu 1 und 3 aber jedenfalls auf ihr durch die Planung betroffenes zivilrechtlich geschütztes Grundeigentum berufen (vgl. Urteil vom 27. März 1992 - BVerwG 7 C 18.91 - BVerwGE 90, 96 = Buchholz 451.22 AbfG Nr. 48 S. 125); dieser Schutz besteht auch, soweit ein Grundstück - wie hier die betroffenen Straßenflächen der Klägerin zu 1 - öffentlichen Nutzungsinteressen dient (Urteil vom 12. Dezember 1996 - BVerwG 4 C 14.95 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 107 S. 30).

    Denn die Wirtschaftsstruktur einer Gemeinde wird von vielfältigen Faktoren bestimmt und beeinflusst, die jedoch nicht sämtlich speziell dem Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde zugeordnet sind (Urteil vom 12. Dezember 1996 - BVerwG 4 C 14.95 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 107 S. 29 = juris Rn. 15).

  • BVerwG, 28.11.2017 - 7 A 17.12

    Elbvertiefung: Klagen der Städte Cuxhaven und Otterndorf und der Berufsfischer

    Die Wirtschaftsstruktur einer Gemeinde wird von vielfältigen Faktoren bestimmt und beeinflusst, die jedoch nicht sämtlich speziell dem Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde zugeordnet sind (BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1996 - 4 C 14.95 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 107 S. 29 f.; Beschluss vom 26. Januar 2000 - 4 VR 19.99 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 156 S. 36).
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